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   OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00   

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https://dejure.org/2000,2573
OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00 (https://dejure.org/2000,2573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2000 - 15 W 350/00 (https://dejure.org/2000,2573)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 15 W 350/00 (https://dejure.org/2000,2573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksübertragung; Kapitalerhöhung; Eigentumsumschreibung; Gebühr; Grundstückswert; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grundstücksübertragung zwecks Kapitalerhöhung - EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie findet auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch keine Anwendung

  • Judicialis

    KostO § 19; ; KostO § 20; ; EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 in der Fassung vom 10.06.1985

  • gmbhr.de

    KostO § 19; KostO § 20; EG-Gesellschaftsteuerrichtlinie v. 17.7.1969 i.d.F. v. 10.6.1985
    Kapitalerhöhung - Übertragung eines Grundstücks und Gebühren für Eigentumsumschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenwert bei Grundstücksübertragung zur Kapitalerhöhung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 11 T 488/99
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 379
  • FGPrax 2001, 90
  • ZMR 2001, 108
  • BB 2000, 2488
  • BB 2001, 67
  • Rpfleger 2001, 153
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00
    Die Entscheidungen (ZIP 1998, 206 = WM 1998, 2193; ZIP 1999, 1681, 1683) beschränken sich aber auf die Auslegung der GesStRl.
  • EuGH, 29.09.1999 - C-56/98

    Modelo

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00
    Die Entscheidungen (ZIP 1998, 206 = WM 1998, 2193; ZIP 1999, 1681, 1683) beschränken sich aber auf die Auslegung der GesStRl.
  • BayObLG, 28.10.1999 - 3Z BR 300/99

    Geschäftswert der Verwahrung und der Eröffnung eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen, die sich mit der Auslegung der GesStRl befassen, keinen allgemeinen Grundsatz dahin aufgestellt, dass die Mitgliedstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die über die Kosten für die jeweilige Leistung hinausgehen (so zutreffend BayObLG Rpfleger 2000, 128 mit Nachweisen).
  • BayObLG, 02.12.1998 - 3Z BR 244/98

    Gebühren für Handelsregistereintragungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00
    Sie wendet sich an Kapitalgesellschaften (Art. 3 Abs. 1), denen Gesellschaften, Personenvereinigungen oder juristische Personen gleichgestellt werden, die einen Erwerbszweck, verfolgen (Art. 3 Abs. 2) und zu denen auch die deutsche GmbH & Co. KG zählt (vgl. BayObLG EWIR 1999, 221 = JurBüro 1999, 205 = WM 1999, 1625 = ZIP 1999, 363), und bestimmt, soweit es um Eintragungen geht - und nur darum geht es vorliegend -, in Art. 10 lit. c), dass - abgesehen von der Gesellschaftssteuer - die Mitgliedsstaaten von Kapitalgesellschaften keine anderen Steuern oder Abgaben auf die der Ausübung einer Tätigkeit vorangehenden Eintragung oder sonstige Formalität erheben, denen die Gesellschaft aufgrund ihrer Rechtsform unterworfen werden kann.
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    Auszug aus OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 350/00
    Diese Frage hat der Senat im Parallelverfahren 15 W 3/00 mit Beschluss vom heutigen Tage verneint, so dass das Landgericht die Beschwerde im Ergebnis richtig entschieden hat.
  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 8 W 155/03

    Erbscheinsgebühr: Gemeinschaftsrechtskonforme Gerichtsgebühr für einen für die

    Der EuGH hat bislang keinen allgemeinen Grundsatz aufgestellt, dass die Mitgliedstaaten generell keine Gebühren für staatliche Leistungen erheben dürfen, die den Aufwand für die jeweilige Leistung übersteigen (so zutreffend BayObLGZ 2000, 350 = MDR 2001, 352 = NJW-RR 2001, 880; OLG Hamm NJW-RR 2001, 379).

    Deshalb ist eine Erstreckung der EuGH-Rechtsprechung auf andere Bereiche des Kostenrechts bislang einhellig abgelehnt worden, etwa auf die Wertgebühren für eine Eintragung im Grundbuch (BayObLGZ 2000, 350; unveröff. Senatsbeschluss 8 W 481/99 v. 7.5.2002) - auch wenn es sich um eine Einlage in eine Gesellschaft handelt (OLG Hamm NJW-RR 2001, 379; BayObLGZ 2001, 275 = ZIP 2002, 302 = NJW-RR 2002, 305; vgl. auch LG Freiburg BWNotZ 2003, 91) - oder für eine Eintragung in das Schiffsregister (OLG Oldenburg OLGRep 2000, 334 = RPfl 2000, 568).

  • OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 3 W 14/06

    Kostenrecht: Kostenansatz nach § 92 KostO bei einer im Wege der einstweiligen

    Es sind in den Urteilsgründen auch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der EuGH die Erhebung von Gebühren in allen Bereichen beschränken wollte, die in der Richtlinie nicht geregelt sind (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss des 8. Zivilsenates - 8 W 155/03 - BayObLG NJW-RR 2001, 880 und OLG Hamm NJW-RR 2001, 379).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 2 Wx 20/03

    Gebühr für Erteilung eines Erbscheins

    Es liegt insoweit hinsichtlich der Gebühr im Erbscheinsverfahren im Ergebnis nicht anders als bei der Gebühr für eine die besondere amtliche Verwahrung eines Testaments, für die Testamentseröffnung oder für eine Grundbucheintragung, die ebenfalls jeweils nicht in den Anwendungsbereich der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie, insbesondere nicht unter das Verbot des Art. 10 lit. c der Richtlinie fallen (vgl. BayObLG Rpfleger 2000, 128; BayObLGZ 2000, 350 [352]; OLG Hamm, FGPrax 2001, 90; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2003, 271 [272]).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02

    Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die

    Dem folgt der Senat nicht; er schließt sich vielmehr der zu der von den Beteiligten zu 1) und 2) aufgeworfenen Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts an (vgl. BayObLGZ 2000, 350; 2001, 275; BayObLG NJW-RR 2000, 736; ebenso OLG Hamm FGPrax 2001, 90).
  • BayObLG, 05.10.2001 - 3Z BR 272/01

    Erhebung von Grundbuchgebühren bei Einbringung eines Grundstücks als

    Diese Vorschrift verbietet unter anderem die Erhebung von Abgaben auf die Einlagen oder Leistungen im Rahmen der Gründung der Gesellschaft oder der Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Einlagen jeder Art. Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ihre Anwendung auf Grundbuchgebühren nicht zwingend ist, da diese nicht an die Erbringung einer Einlage, sondern an die Eigentumsumschreibung anknüpfen (vgl. auch OLG Hamm RNotZ 2001, 242; NJW-RR 2001, 379).
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